Corona Newsletter Nr. 2

Hier der 2. Newsletter von Wilhelmsburg Solidarisch mit Infos zu aktuellen Neuregelungen in Zeiten von Corona vom 31.03.2020.

Wir haben uns bemüht, wichtige Neuerungen rauszusuchen, zu erläutern und mit Einschätzungen zu versehen. U.a. deshalb, weil derzeit ständig Artikel geteilt werden, in denen suggeriert wird, alles und alle seien abgesichert und unter „dem Schutzschirm“. Wir wünschen uns einen kritischen Umgang mit diesen News, meist haben die neuen Regelungen Fallstricke und Ausschlüsse.

Schickt uns gerne Links zu neuen (gesicherten) Erkenntnissen rund um Geld, Sozialgesetzen und Co. Auch Fragen die euch bewegen sind gern willkommen. Fragen und Links an: solidarisch@riseup.net

Denkt auch daran, dass St. Pauli Solidarisch und wir in Zukunft online Anlaufpunkte abhalten. Wenn ihr Menschen kennt, die nicht an Online-Veranstaltungen teilnehmen können, setzt uns bitte darüber in Kenntnis (über die Email oben), damit wir eine Lösung finden. Keine*r bleibt allein – Die Körper nicht die Herzen sollen distanziert sein!

Heute letzter Tag zur ALG II / Wohngeld Antragstellung für März!
Wenn ihr überlegt einen Antrag auf Hartz IV / Wohngeld zu stellen könnt ihr nur noch heute den Antrag stellen um ab März Geld zu bekommen. Eine Einfache Mail an das Jobcenter mit dem Satz „Hiermit beantrage ich Leistungen nach ALG II“ mit eurem Namen und Adresse davor reicht dafür erstmal aus. Alles weiteren Infos und Formulare können nachgereicht werden.

Hilfen für Selbstständige:
Die Anträge für die „Soforthilfemaßnahmen“ für Selbstständige in Hamburg sind nun online – mitsamt ihren doch sehr ausschließenden Kriterien. Diese haben wir gesammelt:

  • Es gibt nur Hilfen für Leute, deren Haupteinnahme aus der Selbstständigkeit kommt.
  • Es gibt keine Hilfen für Leute, die zuvor Hartz IV bezogen haben / aufgestockt haben. Sowohl die Einnahmen als auch Hartz IV bezieht sich auf die vorherigen 3 Monate
  • IBF Bank, die die Hilfen vergibt, sagt, dass wenn sie nach Gewährung der Hilfen befindet, dass Du nicht förderfähig bist, kann es Dir hinterher aberkannt werden und mit 5% verzinst werden.

Wir finden diese Regelungen ziemlich besch…n, weil selbstständige Arbeit meistens mit starken Schwankungen einher geht. In vielen Branchen ist gerade im Winter nicht mit Einnahmen zu rechnen. ZB der Eisladenverkäufer, der im Winter kein Einkommen hatte, ist von den Hilfen damit ausgeschlossen.

Die Anträge finden sich hier, unten ist der Link zum online Antrag.
Linksammlung (auch für andere Bundesländer). Diese Linksammlung ist aus Unternehmersicht geschrieben. Daher finden sich auch Vorschläge die darauf abzielen beim Personal zu sparen. Diese Vorschläge unterstützen wir als Wilhelmsburg Solidarisch selbstverständlich nicht.

Aktuelle Regelungen zu Mietausfällen:
Die Angebote der Mietstundungen sind jenseits davon, dass Stundungen eben nur Schulden sind auch zusätzlich wenig hilfreich, weil diese gewährten Schulden dann als mit 2% verzinste Kredite vergeben werden sollen. Zudem bleibt das Risiko, dass man aufgrund nicht gezahlter Miete dann nach 2022 evtl. doch gekündigt werden kann. Mehr Infos in diesem Artikel:

Hartz IV: Aussetzung der Vermögensprüfung für die Zeit von Corona:
Wieviel Vermögen darf ich haben? Wir haben beim Jobcenter nachgehakt unter der aktuellen Hotline. Die Aussage eines Jobcenter Mitarbeiters ist, es ist alles in Veränderung, es ist nichts, wo sich rechtlich drauf berufen werden kann. Aber die aktuelle Fachanweisung entspricht den Erheblichkeitsgrenzen des Wohngeldamtes. Das wären 60.000 Euro pro Person, 30.000 für jede weitere Person im Haushalt. Nach Ablauf der 6 Monate wird das Vermögen unter den üblichen Kriterien geprüft.
Jobcenter service hotline für infos: 040 2485 1444. Generell gilt aber weiter die Warnung aus dem letzten Newsletter: Das Gesetz ist an dieser Stelle (Erheblichkeit des Vermögens) extrem schwammig. Es kann also sein, dass es im Nachhinein zu abweichenden Entscheidungen kommen wird. In diesem Fall kommt gerne zum Anlaufpunkt um gemeinsam gegen das Jobcenter zu streiten.

Kurzarbeitsgeld (Kug):
Im letzten Newsletter hatten wir den Informationsstand zum Kurzarbeitsgeld geschrieben. Auch das wollen wir hier nochmal ergänzen.
Für vieles davon macht Sinn, sich mit den Kolleg_innen zusammenzutun!

  • Wichtige Infos in Stichpunkten:
    Die Arbeitnehmer_innen den Antrag auf Kug selbst unterschreiben (bzw. Betriebsräte für sie), dann beantragt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit das Kug.
    Wozu wir kein Wissen haben ist, was passiert, wenn Arbeitnehmer_innen den Antrag auf Kurzarbeit nicht unterschreiben, das Kug verweigern? Wenn ihr dazu was wisst, schreibt uns gern!
  • Beim Kurzarbeitergeld wird 60% (bzw. 67% für Menschen mit Kindern) eures Verdienstausfalls von der Arbeitsagentur an euch gezahlt. Mit dem Arbeitgeber wird geprüft, um wieviel % sich Deine Arbeitszeit aktuell verringert und entsprechend kann Dein Einkommen um diesen Satz reduziert werden. Es kann also um lediglich 20% oder um ganze 100% sinken. Bei 100% erhälst Du die 60% Deines vorherigen Nettolohnes. Bei einer Senkung um 20% wird die Differenz Deines bisherigen Nettolohnes zu dem um 20% reduzierten Nettolohnes betrachtet. Von der Summe dieser Differenz ist das Kug 60 bzw. 67%. Wenn Euer alter Nettolohn zB. 1000 Euro waren, der reduzierte dann 800, ist die Differenz 200. Ihr habt dann also die 800 Euro plus 60% von den 200 Euro, also 120= 920 Euro.
  • Ihr habt die Möglichkeit, der Umfang der Arbeitszeitreduzierung mit der Arbeitgeberin zu verhandeln. Ebenso habt ihr die Möglichkeit mit Eurem Arbeitgeber zu verhandeln, dass dieser nochmals eine Prämie zahlt, oder Euer Kug aufstockt. Verhandelt das gemeinsam!
  • Wenn ihr im Bezug von Kug seid, seid ihr im Bezug von Leistungen der Arbeitsagentur und unterliegt damit ihren Regelungen. Wenn ihr nach Beantragung des Kug eine Beschäftigung aufnehmt, wird der daraus gewonnene Lohn mit dem Kug verrechnet (§ 106 Abs. 3 SGB III). Es ist nicht einmal möglich, Lohn behalten zu können, der das Kug aufstockt bis zur Höhe des vorigen Einkommens. Weitere Einkünfte, die ihr vor dem Kug hattet, bzw. aus zuvor unterschriebenen Verträgen können in voller Höhe behalten werden. Diese letzte Regelung verunmöglicht es Menschen, sich um ein eigenes Einkommen jenseits von Hartz zu kümmern.

Studierende und ALG 2:
Selbst bei Vollzeitstudium kann ein Antrag auf ALG 2 gestellt werden. Es kann sein, dass das als Härtefall durchgeht (Kein Bafög, kein Job, keine Kohle). Die Info kommt von einem JC-Mitarbeiter, der den aktuellen Stand durchgegeben hat, das kann sich jedoch auch wieder ändern. Also ausprobieren kann man das auf jeden Fall. Die Härtefallleistungen für Vollzeitstudierende werden allerdings nur als Darlehen gezahlt (§ 27Abs. 3 SGB II), daher sollten Studis möglichst den Weg über Teilzeitstudium oder Urlaubssemester wählen. Es gilt jedoch zu beachten, dass während eines Urlaubssemesters keine Prüfungsleistungen abgelegt werden können. Hierfür sind die Fakultäten verantwortlich. Versucht mit denen zu verhandeln, dass ihr auch während eines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen könnt. Oder mit euren Lehrenden, ob ihr den Nachweis /
Prüfung auch später abgeben könnt. Unkomplizierter ist da das Teilzeitstudium. Die HAW Hamburg hat aktuell die Voraussetzungen zur Antragstellung gelockert. Fragt doch mal bei eurer Uni / Hochschule nach Möglichkeiten bzw. wie die das handhaben.

Das Studierendensekretariat der HAW Hamburg gibt per Mail folgende Info:
„Studierende, die wegen der aktuellen Situation in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können für das Sommersemester 2020 sowohl ein Teilzeitstudium als auch ein Urlaubssemester wegen wirtschaftlicher Notlage beantragen“. „Die Möglichkeit des Teilzeitstudiums gilt nur für die teilzeitgeeigneten Studiengänge (https://www.haw-hamburg.de/teilzeitstudium.html). Die Möglichkeit des Urlaubssemesters gilt für alle Studierenden.“

Mit dem Wegfall des Vollzeitstatus durch das Urlaubssemester ist es möglich ALG2 zu beantragen (siehe 5.
https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/urlaubssemester-finanzierung.php).

Eine mögliche Reihenfolge könnte so aussehen:
1. Mit Vollzeitstatus ALG 2 beantragen und auf Härtefall pochen
2. An der Uni / Hochschule versuchen Teilzeit zu beantragen
3. Urlaubssemester beantragen

Links:
Wir verlinken hier Corona Soli Hamburg. Die beschreiben sich selbst als „Auf dieser Seite sammeln wir selbstorganisierte Hilfsangebote und verweisen auf Anlaufstellen bei Behörden und Organisationen, die Einzelne und Gruppen bei der Bewältigung der aktuellen Lage unterstützen. Wir setzen der Angst vor dem Corona-Virus und der Vereinzelung Solidarität und Austausch entgegen – für alle, die in Hamburg leben und mit ihren Nachbar*innen solidarisch sein wollen!“