Corona-Newsletter Nr. 1

Hier der erste Newsletter mit Infos zu aktuellen Neuregelungen in Zeiten von Corona vom 24.03.2020.

Wir haben uns bemüht, wichtige Neuerungen rauszusuchen, zu erläutern und mit Einschätzungen zu versehen.

Schickt uns gerne Links zu neuen (gesicherten) Erkenntnissen rund um Geld, Sozialgesetze und Co. Auch Fragen die euch bewegen sind gern willkommen. Fragen und Links an: solidarisch@riseup.net

Denkt auch daran das St. Pauli Solidarisch und wir in Zukunft online Anlaufpunkte abhalten. Wenn ihr Menschen kennt, die nicht an Online-Veranstaltungen teilnehmen können, setzt uns bitte darüber in Kenntnis (über die Email oben), damit wir eine Lösung finden. Keine*r bleibt allein – Die Körper nicht die Herzen sollen distanziert sein!

Aktuelle Regelungen zu Mietenausfällen:

Der Gesetzgeber sagt, es soll in diesen Zeiten niemand um seine Wohnung bzw. Miete fürchten. Die großzügigen Angebote dazu sind: Stundung, Stundung, Stundung. Das bedeutet lediglich einen Aufschub der Miete und ist keine Lösung für alldiejenigen, die gerade so viel verdienen, dass sie durch den Monat kommen. Immerhin sollen Räumungen für diese Zeit ausgesetzt werden. Es bleibt offen, was mit den aus dieser Zeit entstandenen Mietschulden dann ist. Ansonsten habe die FDP angeblich gefordert, stattdessen lieber ein erhöhtes Sonderwohngeld auf den Weg zu bringen. Wir bleiben dran.

Wir empfehlen dringend, sich mit Nachbar_innen zu vernetzen und mit den Vermieter_innen in Verhandlungen zu gehen. Unser Vorschlag für eine Verhandlungsgrundlage wären 50% der Nettokaltmiete mindestens für die Zeit der Lohnausfälle durch Corona.

Aktuelle Regelungen zum Jobcenter

Für Alle, die jetzt neu beantragen:
Stellt auf jeden Fall bis 30.03. einen formlosen Antrag, dann erhaltet ihr rückwirkend ab 1.03. Leistungen. Im Zweifelsfall, kann der Antrag bis zur Leistungsbewilligung auch wieder zurückgezogen werden. Der Antrag kann so aussehen: “Hiermit beantrage ich, Name, Adresse zum 01.03. Alg II. Unterschrift”
Formulare und Nachweise können später nachgereicht werden.

Miethöhe:
In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe (also auch höher als die bisherigen Regelsätze) anerkannt (https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung). Wir hoffen, dass diese Regelung so durchgeht, berichtet gerne von Erfahrungen.

Vermögensprüfung:
Durch die Reduzierung vieler Jobs kommen viele Menschen in die Situation, dass sie neu Transferleistungen beantragen müssen. Bisher standen auch schon ein relativ kleines Vermögen (z.B. aus einer Erbschaft oder privater Altervorsorge) dem Alg II-Anspruch im Weg. Nun ist gerade die Rede davon, dass das Jobcenter die Vermögensprüfung für 6 Monate aussetzen würde. Die Presse berichtet und viele Akteure verschicken diese Info gerade.

Die Arbeitsagentur formuliert es so:
Wer ab dem 1. März bis einschließlich zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist.
(https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung)

Das Gesetz findet sich hier: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-sozialschutzpaket.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Dort ist es so formuliert:
§ 67 (2) SGB II: Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt.

Eine Möglichkeit wäre, dass sich das Jobcenter an der Erheblichkeitsgrenze des Wohngeldamtes orientiert. Das wären 60.000 Euro pro Person, 30.000 für jede weitere Person im Haushalt.

Die große Frage ist nun, wie hoch ein erhebliches Vermögen ist. Wir würden empfehlen, den Antrag auf jeden Fall zu stellen, mit Pech müsste dieses gewährte Geld dann letztlich wieder zurückgezahlt werden. Im schlechtesten Falle ist es quasi ein zinnsloser Kredit vom Jobcenter für diese Zeit gewesen. Es ist gut möglich, dass es durchgeht, zu erklären, dass “kein erhebliches Vermögen” vorliegt und alles gut ist. Auch gibt es die Einschätzung, dass erhebliches Vermögen vlt. die benannten Grenzen des Wohngeldes sind. Es gibt Einschätzungen, dass das Jobcenter kein Interesse hat, sich die Arbeit noch zu machen und vlt die Leute mit dem Vermögen auch nicht ihre wichtigste Zielgruppe sind. Es bleibt dennoch ein Risiko das Geld bei einem zu hohen Vermögen zurückzalehn zu müssen; weil die Infos nicht 100% klar sind, entscheidet selbst.
Sobald wir mehr wissen informieren wir euch!

Kurzarbeitergeld:

Die wirtschaftlichen Lasten der Corona Krise sollen auf die Schultern der Arbeiter_innen gelastet werden. Der Staat will die Unternehmen entlasten, indem der Zugang zu Kurzarbeitsgeld (Kug) vereinfacht wird. Die Arbeitnehmer_innen müssen hierzu unterschreiben (bzw. Betriebsräte für sie), dass sie das beantragen, dann beantragt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit das Kug.
Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn krisenbedingt eure Arbeitszeit redziert wird und ihr deshalb verdienstausfall habt. Beim Kurzarbeitergeld wird 60% (bzw. 67% für Menschen mit Kindern) eures Verdienstausfalls von der Arbeitsagentur an euch gezahlt. Der Umfang der Arbeitszeitreduzierung kann oft mit der Arbeitgeberin verhandelt werden.

Wohngeld:
Nur in Kürze für’s Erste:
Für Alle, die jetzt neu beantragen:
Stellt auf jeden Fall bis 30.03. einen formlosen Antrag, dann erhaltet ihr ab 1.03. Leistungen. Der Antrag kann bis zur Leistungsbewilligung wieder zurückgezogen werden, wenn ihr es euch anders überlegt.
Der Antrag kann so aussehen: “Hiermit beantrage ich, Name, Adresse zum 01.03.Wohngeld. Unterschrift”
Formulare und Nachweise können später nachgereicht werden.

Ansonsten hat das Café Exil gerade eine Infosammlung zu Neuerungen rund um das Thema Migration / Asyl angefangen. Fragen gern an uns.


Hier noch Texte die wir für spannend halten:

Corona-Epidemie: Tagebuch der Inneren Sicherheit:
www.cilip.de/institut/corona-tagebuch/

Gegen das Coronavirus und den Opportunismus des Staates. Anarchistinnen aus Italien berichten:
https://de.crimethinc.com/2020/03/12/gegen-das-coronavirus-und-den-opportunismus-des-staates-anarchistinnen-aus-italien-berichten-uber-die-ausbreitung-des-virus-und-die-quarantane

Das Virus überleben: Ein anarchistischer Leitfaden 22.03.20:
http://keinruhigeshinterland.org/2020/03/22/das-virus-ueberleben-ein-anarchistischer-leitfaden

Der Entwurf 20.03.20 zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze:
https://fragdenstaat.de/dokumente/4075-anderung-des-infektionsschutzgesetzes-und-weiterer-gesetze