Antragstellung

Rückwirkend und formlos
Der Antrag gilt rückwirkend zum Ersten des Monats. Zum Beispiel gilt ein Antrag, der am 31. Januar gestellt wird für den kompletten Januar.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Es gibt zwei Arten, die wir empfehlen: per Fax oder persönlich im Jobcenter. Alle anderen Formen (E-Mail, Telefon, Brief, Einschreiben mit oder ohne Rückschein) sind nicht gerichtsfest, d.h. du könntest im Zweifelsfall nicht beweisen, dass du den Antrag gestellt hast. Ob du per Fax oder persönlich deinen Antrag stellst, hängt davon ab wieviel Geld du noch zum Leben hast.

Möglichkeit 1 – Antragstellung per Fax
Hast du noch genug Geld und willst möglichst lange vom Jobcenter in Ruhe gelassen werden, kannst du zum Ende des Monats ein Fax mit folgendem Inhalt schicken: „Hiermit beantrage ich, Name, Adresse, Geburtsdatum, Arbeitslosengeld 2.“ Denk daran, die Sendebestätigung des Faxes aufzubewahren. Einige Tage oder wenige Wochen später bekommst du einen Brief vom Jobcenter, dass du persönlich vorbeikommen sollst. Damit kannst du dir ein paar Wochen Zeit lassen und in der Zwischenzeit einen Beistand organisieren. Im Jobcenter angekommen, ziehst du eine Nummer und wartest bis du am Tresen erzählen darfst, warum du da bist.

Möglichkeit 2 – Persönliche Antragstellung im Jobcenter
Ist das Geld knapp, gehst du mit einem Beistand zum Jobcenter und stellst mündlich einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2. Den Antrag musst du dir auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen. Gehe nicht ohne Bestätigung! Wenn du pleite bist, solltest du einen tagesaktuellen Kontoauszug vorlegen und eine Barauszahlung von 100 Euro als Vorschuss verlangen (Rechtsgrundlage: §42 Abs.2 SGB II). Brauchst du mehr Geld, musst du einen Antrag auf ein Darlehen stellen und mit Bedarfsunterdeckung begründen (Rechtsgrundlage: §42a SGB II).

So geht’s im Jobcenter weiter
Anschließend wirst du in ein Büro weitergeschickt und dir werden erste Fragen gestellt: Wovon hast du bisher gelebt? Hast du einen Job oder andere Einkommensquellen? Wohnst du alleine oder in einer WG? Wie groß ist die Wohnung bzw. dein Zimmer? Wie hoch ist die Miete? Hast du ein Konto? Hast du eine Telefonnummer und E-Mail? Welche schulische und berufliche Ausbildung hast du? Danach werden dir Formulare zum Ausfüllen ausgehändigt und mitgeteilt, welche weiteren Unterlagen das Jobcenter von dir benötigt. Zuletzt bekommst du einen Termin für die Arbeitsvermittlung und einen weiteren Termin für die Abgabe der Formulare.

Das musst du ausfüllen und abgeben

  • Keine Originale abgeben! Mach von allem eine Kopie!
  • Die Formulare HA (Hauptantrag), EK (Einkommen), VM (Vermögen) und KdU (Kosten der Unterkunft)
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag oder Quittungen der Barmietzahlungen
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate (Du darfst den Verwendungszweck bei den Ausgängen schwärzen, wenn dieser Informationen über politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualleben, ethnische Herkunft, philosophische oder religiöse Überzeugungen preisgeben würde). Seit 2019 verlangen die Jobcenter oft Kontoauszüge der letzten sechs Monate. Hier ein Fomulierungsvorschlag, den du ans Jobcenter schicken kannst, um das abzuwenden.
  • Antrag auf Sozialkarte (Die gelben Zettel findest du im Jobcenterfoyer)
  • Nachweise über Sparbücher, Aktienpakete, usw.
  • Nachweis über Einkünfte wie Lohnabrechung, Bescheide über Wohngeld, Kindergeld, usw.
  • Antrag auf Erstausstattung der Wohnung, Bekleidung, wegen Schwangerschaft und Geburt, orthopädische Schuhe, therapeutisches Gerät, Klassenfahrten, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung, Mittagsverpflegung und Teilhabekosten
  • Antrag auf Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende, werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen, für dezentrale Warmwasserbereitung
  • Atteste bei Diät oder Pflegebedürftigkeit
  • Exmatrikulationsbescheinigung
  • Bescheinigung, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht

Das musst du nicht ausfüllen und abgeben

  • Erklärung, warum du Arbeitslosengeld II beantragst und wovon du in den letzten Monaten gelebt hast. Hier ein Formulierungsvorschlag, den du verwenden kannst, wenn du trotzdem aufgefordert wirst, deinen Antrag zu begründen.
  • Erklärung über deine Wohnverhältnisse, die über die Angaben im Formular KdU hinaus geht
  • Hauptmietvertrag, wenn du zur Untermiete wohnst und einen Untermietvertrag vorgelegt hast
  • Untermieterlaubnis durch den Vermieter
  • Formular VE, wenn du nicht in einer Verantwortungs- und  Einstehensgemeinschaft lebst (Das ist z.B. der Fall, wenn du in einer WG  wohnst und klar gesagt hast, dass du keine Partner_in hast)
  • Faustregel: Sei generell mistrauisch bei allen Formularen, die aussehen, als hätte die Teamleitung sie mit Word erstellt.