Wir hatten einen Antrag auf Mehrbedarf für FFP2-Masken und Kaufkraftausgleich fertig gemacht, den einige von euch bei ihren Jobcentern gestellt hatten. Nun gibt es die ersten Ablehnungen mit der abwegigen Begründung, die Kosten für FFP2-Masken seien bereits im Regelbedarf enthalten. Gegen den Ablehnungsbescheid könnt ihr innerhalb eines Monats Widerspruch erheben – am besten per Fax, damit ihr den Zugang des Widerspruchs nachweisen könnt. Eine Vorlage für einen Widerspruch findet ihr hier. Wenn ihr dazu noch Rückfragen habt, oder eine besondere Konstellation bei euch vorliegt, dann kommt gerne zum nächsten Anlaufpunkt.