Zu Beginn des Jahres wurden die Hartz IV-Sätze um 0,67% angehoben. Bei einer Inflationsrate um die 5% führt dies zu einer faktischen Senkung der Leistungen. Dies ist angesichts der ohnehin knappen Leistungen inakzeptabel. In der Pandemiezeit sind diverse Zusatzbelastungen entstanden – sei es für Masken, Tests, Desinfektionsmittel oder auch für digitale Endgeräte, um noch eine Chance zu haben, am sozialen Leben teilzuhaben. Eine Nutzung des HVV ist ohne teure FFP-Masken nicht mehr erlaubt.
Bei mehr als 5 Mio. Leistungsbezieher*innen sind die monatlichen Leistungen durch abzuzahlende Darlehen dauerhaft gekürzt. Eine kaputte Waschmaschine führt daher schnell dazu, dass das Geld an der Supermarktkasse nicht mehr reicht. Über 16 % der Haushalte mussten außerdem im Jahr 2020 einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz bestreiten, weil die Kosten der Unterkunft nicht in voller Höhe übernommen wurden. Für weitere Streichungen ist daher kein Raum, wir fordern eine Erhöhung der Leistungen, die ihren Namen verdient.
Um uns vorübergehend selbst zu helfen, beantragen wir die Kosten für FFP2-Masken und den Kaufkraftausgeich als Mehrbedarf. Eine Vorlage findet ihr hier. Wenn ihr weitere Zusatzbelastungen habt, könnt ihr diese in dem Schreiben einfach ergänzen. Bei Fragen kommt zum nächsten Anlaufpunkt.