Corona Newsletter Nr. 3

Hier der 3. Newsletter von Wilhelmsburg Solidarisch mit Infos zu aktuellen Neuregelungen in Zeiten von Corona vom 07.04.2020

Wir haben uns bemüht, wichtige Neuerungen rauszusuchen, zu erläutern und mit Einschätzungen zu versehen. U.a. deshalb, weil derzeit ständig Artikel geteilt werden, in denen suggeriert wird, alles und alle seien abgesichert und unter „dem Schutzschirm“. Wir wünschen uns einen kritischen Umgang mit diesen News, meist haben die neuen Regelungen Fallstricke und Ausschlüsse.

Diese Infos stellen den aktuellen Stand dar und können sich dementsprechend wieder ändern, wie zur Zeit alles in Veränderung ist.

Schickt uns gerne Links zu neuen (gesicherten) Erkenntnissen rund um Geld, Sozialgesetzen und Co. Auch Fragen die euch bewegen sind gern willkommen. Fragen und Links an: solidarisch@riseup.net

Denkt auch daran, dass St. Pauli Solidarisch und wir in Zukunft online Anlaufpunkte abhalten. Wenn ihr Menschen kennt, die nicht an Online-Veranstaltungen teilnehmen können, setzt uns bitte darüber in Kenntnis (über die Email oben), damit wir eine Lösung finden. Keine*r bleibt allein – Die Körper nicht die Herzen sollen distanziert sein!

Inhaltsübersicht

  • 450 Euro Job, kein Kurzarbeitsgeld
  • Corona Hilfen / Zuschüsse für Selbstständige, die mit Hartz IV aufgestockt haben
  • Erfahrungen mit Neuanträgen Hartz IV
  • Studieren in der Corona Zeit
  • Zuschlag für Eltern mit Geldeinbußen
  • Bußgelder

450 Euro Job, kein Kurzarbeitsgeld (Kug):
Zunächst gab es unseres Wissens nach ein Merkblatt für Menschen mit Minijobs über die Möglichkeit zu Kurzarbeit. Leider gibt es das damalige Dokument nicht mehr.
Aktuell ist der Stand, dass Menschen aus geringfügiger Beschäftigung KEINEN Anspruch auf Kug haben.
Konsequenz ist, dass Minijober_innen gekündigt werden, meist nach einen Monat Kündigungsfrist. Gerade im Gastrogewerbe sind sehr viele Menschen (zumindest offiziell) in Minijobs angestellt. Auch sehr viele Studierende dürfte das betreffen. Entsprechend wichtig wäre für letztere, dass sie Teilzeit / Urlaubssemester bekommen können, um dann Hartz IV zu beziehen.
Merkblatt der ARGE:

Corona Hilfen / Zuschüsse für Selbstständige, die mit Hartz IV aufgestockt haben:
Die Hilfen sind explizit nicht für Leute, die in den letzten drei Monaten Hartz IV bezogen haben.
Begründung: Die Leute waren ja offensichtlich schon zuvor bedürftig. Es wird argumentiert, die Leute könnten ja dann einfach weiter Hartz IV beziehen.
Der Unterschied zwischen den Hilfen für Selbstständige und Hartz IV ist jedoch grundlegend.
1) Die Hilfen für Selbstständige berücksichtigen ausschließlich die Geschäftsausgaben, wie Geschäftsraummiete und Personal. Die Hilfen bezahlen nicht Deine private Miete oder Dein Essen
2) Hartz IV bezahlt ausschließlich Deine private Miete und Dein Essen. Du kannst von den Einnahmen, die Du selbstständig erzielst Deine Geschäftskosten abziehen, so dass Deine vom Jobcenter anrechenbaren Einnahmen entsprechend geringer sind. Wenn Du jedoch gar keine Einnahmen (wegen Corona) hast, dann zahlt das Jobcenter eben nur Deine privaten, nicht jedoch Deine geschäftlichen Ausgaben.
Das heißt: Wenn Du einen selbstständigen Betrieb hast, dessen Einnahmen jetzt wegfallen, ist Deine Möglichkeit, den Betrieb zu retten, die Hilfe für Selbstständige. Wenn Du die als Hartzer_in nicht erhälst, geht Dein Betrieb pleite. Der Betrieb von denjenigen, die nicht aufstocken mussten, wird ggf. mit den Hilfen gerettet und das private Leben der Selbstständigen vom Jobcenter refinanziert.
In einzelnen Fällen kann es möglich sein, um Härtefälle zu verhandeln. Über Erfahrungswerte freuen wir uns.

Diese Ungleichheit ist großer Misst. Wir würden uns freuen, wenn Menschen, die das betrifft, sich organisieren und dafür kämpfen, dass die Hilfen für Selbstständigen auch für Personen gelten, die aufstocken mussten!

Erfahrungen mit Neuanträgen Hartz IV:
Menschen haben uns von ihren Erfahrungen mit Neuanträgen berichtet. Sie haben sämtliche auch ansonsten immer geforderte Formulare zugeschickt bekommen, auch die Anlage zu Vermögen (Anlage VM). Eine Information über die Aussetzung der Vermögensprüfung lag nicht bei. Ihr müsst also alle Eure aktuellen Möglichkeiten selbst kennen, um diese nutzen zu können.
Ansonsten nach wie vor: es dauert und Unterlagen werden „verlegt“ und erneut angefordert.

Studieren in der Corona Zeit:
Das Bafög wird für das laufende Semester erst mal weiter gezahlt.
Es gibt ein Sonderdarlehen von 400 Euro für Studierende. Nach Einschätzung des AStAs UHH muss man dieses Darlehen wie das BaföG zurückzahlen. Dh. fünf Jahre nach Beendigung des Studiums. Voraussetzungen für das Darlehen finden sich hier.
Die HAW hat das Semester bereits begonnen und es gibt zum Teil strikte Online-Anwesenheitspflichten. Natürlich nur bei Veranstaltungen, für die auch vorher schon eine Anwesenheitspflicht galt.
An der UHH beginnt das Semester erst am 20.04. Gremien der Uni (Fachschaftsräte und Co) dürfen sich versammeln.
Die Sozialberatung der Uni findet zur Zeit telefonisch statt, mehr Infos dazu hier.

Semesterticket HVV Studierende:
Der HVV bietet aktuell keine Möglichkeit, das Semesterticket wie die Abos zu pausieren.
Man kann sich allerdings die Kosten des Semestertickets rückerstatten lassen. Die Frist dafür wurde vom Studierendenwerk bis 30.04. verlängert. Vielleicht ist das für einige Menschen sinnvoll, bedenkt allerdings, dass das Ticket schon sehr günstig ist und bis zum 31.08 gültig ist.
Hinweis auf die Fristverlängerung
Regularien zur Semesterticket-Rückerstattung

Zuschlag für Eltern mit Geldeinbußen:
Es ist eine Veränderung des Kindergeldzuschlages (Kiz) eingeführt worden. Die Neuregelungen gelten bis 30.09.2020. Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt.
Neu ist, dass nur das Einkommen des einen Monats vor Antragstellung berücksichtigt wird, Vermögen nur in Ausnahmefällen. Für alle, deren Einkommen sich aktuell ändert (Kurzarbeit oder Wegfall von Zuschlägen, Selbstständige etc.) kann es sich lohnen, den Anspruch überprüfen zu lassen, dann wird ggf. der Höchstbeitrag von 185 Euro gewährt.
Mehr Infos findet ihr hier.

Bußgelder:
Derzeit bekommen mehr und mehr Menschen Bußgelder. Wir stellen fest, dass es einerseits alle paar Tage neue Regelungen gibt, dann Unterschiede zwischen den Bundesländern und vor allem eine Differenz zwischen dem, was in den Medien aufbereitet dargestellt wird und dem, was in den konkreten Verordnungen formuliert ist.
So gab es lange Unklarheit darüber, ob die Kontaktverordnung besagt, dass ich mit einer weiteren Person ohne Abstand spazieren darf, darüber hinaus aber mit weiteren Leuten mit Abstand spazieren kann oder ob weitere Menschen neben der einen Person untersagt sind. Die Formulierungen hierzu waren unklar und haben zu Bußgeldern bei Unwissenheit geführt.
Ebenso wurde medial berichtet, dass Essen an Imbissen gekauft, aber nicht vor dem Imbiss gegessen werden kann. Daraufhin haben Menschen das Essen mitgenommen und in etwas Entfernung warm verzehrt. Aktuell haben nun Menschen Bußgelder bekommen mit der Begründung, Essen sei im öffentlichen Raum nicht gestattet. Weder in den Medien, noch in der Pressemitteilung war hiervon die Rede.

Hier die Hamburger Presseankündigung
Erst wenn weiteren – nicht sehr einsehbaren – Links gefolgt wird, kommt man schließlich zu folgender Info:
§ 4 Speisen an öffentlichen Orten
(1) Zubereitung und Verzehr von Speisen an öffentlichen Orten sind nicht gestattet. Grillen und Picknicken an öffentlichen Orten sind untersagt.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Personen, denen aufgrund bestehender Wohnungslosigkeit eine Wohnung oder eine andere Unterkunft, insbesondere in Wohnunterkünften zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung, nicht zur Verfügung steht sowie für Personen, die unter freiem Himmel arbeiten und in der Arbeitspause unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Meter zu anderen Personen Speisen zu sich nehmen.
Bei Verstoß werden 150 / Person fällig.
Die Verordnung zum nachlesen, der Bußgeldkatalog zum nachlesen.

Leider: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…
Es könnte jedoch Sinn machen, dass wir diese Bußgeldbescheide sammeln und ggf. Widersprüche einlegen.