Privat Geld leihen

Wenn du dir während des ALG II-Bezugs privat Geld leihst, ist es wichtig, einen Darlehensvertrag mit dem_der Leihgeber_in abzuschließen. Damit das Darlehen vom Jobcenter nicht als Einkommen eingeschätzt und vom Regelsatz abgezogen wird, muss in dem Darlehensvertrag ein Datum, bis wann das Darlehen zurückzuzahlen ist, angegeben sein. Auf diese Weise ist ersichtlich, dass das Darlehen nur vorübergehend zur Verfügung steht.

Hier findest du einen Muster-Darlehensvertrag.