Pleite, weil das Amt nicht zahlt

Es kommt regelmäßig vor, dass das Jobcenter zu lange braucht um einen Antrag zu bearbeiten und am Anfang des Monats kein Geld eingeht. Manchmal gibt es auch Probleme mit der Jobcentersoftware, die zu Zahlungsausfällen führen.

Wenn du gar kein Geld mehr auf dem Konto hast, solltest du dir einen Beistand organisieren und zum Jobcenter gehen. Um zu beweisen, dass du pleite bist, musst du einen Kontoauszug vom selben Tag mitbringen.

Mach dem Jobcenter klar, dass du mittellos bist und deswegen einen Vorschuss (Rechtsgrundlage: § 42 SGB II) benötigst. Den Antrag auf einen Vorschuss solltest du formlos und schriftlich stellen. Zum Beispiel so:
„Hiermit beantrage ich die sofortige Barauszahlung eines Vorschusses nach § 42 SGB II in Höhe von 100 Euro.“
Seit 1.8.2016 ist die Höhe des Vorschusses auf 100 Euro begrenzt. Brauchst du dringend mehr Geld, musst du einen Antrag auf ein Darlehen stellen und mit Bedarfsunterdeckung begründen (Rechtsgrundlage: §42a SGB II).

Lass dich nicht abwimmeln und verlange die Teamleitung, wenn dir der Vorschuss oder das Darlehen verweigert wird. Verweigert dir auch die Teamleitung den Vorschuss oder das Darlehen, verlange die Jobcenterleitung. Verweigert dir auch diese den Vorschuss oder das Darlehen, lass dir die Ablehnung schriftlich bestätigen (Rechtsgrundlage: §33 SGB X).

Das Jobcenter wird versuchen, dir statt eines Vorschusses oder eines Darlehens einen Lebensmittelgutschein aufzudrücken. Wir empfehlen, die Annahme von Gutscheinen zu verweigern. Sie diskriminieren Erwerbslose und sind ein Angriff auf die Selbstbestimmung armer Menschen. Mit Lebensmittelgutscheinen kannst du keine Fahrkarten, keine Medikamente, keine Hygieneprodukte und keinen Tabak kaufen. Außerdem fehlt in deinem Fall die rechtliche Grundlage für Gutscheine, da Geldleistungen bei Vorschüssen Vorrang haben.