Krankheit und Arbeit

Wer bekommt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist rechtlich festgeschrieben. Sie gilt für alle Beschäftigten, die seit mindestens 4 Wochen im Betrieb arbeiten. Auch wenn deine Chefin dir keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gestatten will, solltest du immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Fax schicken. Nur so kannst du vor Gericht unkompliziert dein Geld einfordern.

Ist dein Kind krank und kannst du deshalb nicht zur Arbeit, steht dir entweder bezahlter Sonderurlaub oder die unbezahlte Freistellung plus Kinderkrankengeld zu. Kinderkrankengeld erhältst du von der Krankenkasse: je Kind unter 12 Jahren 10 Tage im Jahr (Alleinerziehende 20 Tage), bei drei oder mehr Kindern aber insgesamt höchstens 25 Tage (Alleinerziehende 50 Tage). Minijobber_innen und privat Versicherte erhalten kein Kinderkrankengeld.

Manche fallen aus dieser Regelung raus. Dazu gehören etwa Honorarkräfte, Werkvertragsarbeiter_innen und kurzfristige Aushilfen (bis auf zehn Wochen befristete Arbeitsverhältnisse). Für sie besteht die Möglichkeit Krankengeld von der Krankenkasse zu erhalten, aber nur wenn ihr euch dafür ausdrücklich bei der Krankenkasse zusatzversichert.

Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?
Du erhältst dieselbe Vergütung, die du bezogen hättest, wenn du nicht arbeitsunfähig erkrankt wärst. Unregelmäßige Überstunden werden nicht berücksichtigt, regelmäßige dagegen schon. Aufwandentschädigungen, wie sie Monteure erhalten oder wie sie Leihfirmen gerne als Ausgleich für niedrige Stundenlöhne zahlen, auch nicht! Bei unregelmäßiger Arbeitszeit (etwa Arbeit nach Abruf) wird der monatliche Durchschnitt der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Achtung, durch Tarifverträge können andere Berechnungsregeln vereinbart werden.

Lohnfortzahlung im Urlaub?
Lohnfortzahlung gilt auch während des Urlaubs. Wirst du im Urlaub krank, müssen dir die Urlaubstage ersetzt werden. Das gilt allerdings nicht bei Freizeit für geleistete Mehrarbeit.

Der erste Schritt, wenn du krank wirst: Was tun, wenn einem übel wird?
Es besteht eine umgehende (telefonische) Anzeigepflicht beim Chef. (telefonisch sofort; Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitbescheinigung muss innerhalb der nächsten drei Tage dem Betrieb vorliegen.)

Was ist (medizinisch begründete) Arbeitsunfähigkeit?
Die vom Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die vertraglich vereinbarte Arbeit; so kann beispielsweise eine Heiserkeit bei einer Sängerin, nicht aber bei einer Raumpflegerin eine Arbeitsunfähigkeit bedeuten. Die Arbeitsunfähigkeit muss medizinisch begründet sein und sie darf nicht vom Arbeiter grob fahrlässig verschuldet sein. Darunter fällt z.B., wenn man betrunken Auto fährt und einen Unfall baut. Oder, man verursacht grob fahrlässig oder absichtlich einen Arbeitsunfall – in dem Fall kann die Unfallkasse nachträglich Krankengeld zurückfordern. Oder, Folgen von Tätowierungen, Piercings oder medizinisch nicht notwendiger Schönheitsoperationen oder illegale Schwangerschaftsabbrüche. Ärzte und Krankenhäuser haben die Pflicht, den Krankenkassen derartige Folgeerkrankungen anzuzeigen.

Was ist wenn ich längere Zeit krank bin? – Krankengeld
Bist du länger als sechs Wochen krank, bezahlt die Krankenkasse Krankengeld für max. 78 Wochen abzüglich der Zeit der Lohnfortzahlung. Das sind  in der Regel 72 Wochen (rund 18 Monate) für die selbe Erkrankung innerhalb von 3 Jahren. Achtung: Es können auch weniger sein, wenn du wegen derselben Krankheit schonmal krank geschrieben und Lohnfortzahlung erhalten hast! „Dieselbe“ Krankheit meint die Ursache, etwa chronische oder latent vorhandene Krankheiten (z.B. degenerative Skeletterkrankungen, Rückenverfall oder Depressionen). „Ähnliche“ Krankheiten wie etwa Erkältungskrankheiten gelten jeweils als Neuerkrankung.

Krankengeld wird bei andauernder Arbeitsunfähigkeit auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitergezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Beendigung bereits bestanden hat.

Der Krankengeldanspruch ruht, wenn die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird. Das gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. Achte darauf, dass du dich selbst bei der Krankenkasse melden musst! Sollte die Aussicht bestehen, dass du länger als sechs Wochen krank sein wirst, musst du unbedingt den entsprechenden Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse schicken!

Nach 78 Wochen Krankengeldbezug muss man entweder zum Arbeitsamt gehen oder zur Rentenversicherung und Rente beantragen.

Wieviel Krankengeld bekomme ich?
Das (Brutto-) Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen (Brutto-) Arbeitseinkommens vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Regelentgelt); jedoch höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Regelmäßiges Einkommen beinhaltet bspw. nicht Urlaubs- und Weihnachtsgeld.  Maßgeblich ist das Entgelt, das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielt wurde. Bei schwankendem Entgelt wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt.

Das Krankengeld ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Bei der Berechnung des Beitrags werden 80 % des Bemessungsentgelts berücksichtigt. Krankengeldempfänger tragen die Beiträge mit den halben Beitragssätzen aus dem Bruttokrankengeld. Die Krankenkasse zahlt den (üblicherweise höheren) Rest. Den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt der Krankengeldempfänger allein.

Das Krankengeld ist zu wenig…
Krankengeld kann mit ALG II (Hartz IV) aufgestockt werden.

Krankheit als Kündigungsgrund
Krankheit ist einer der häufigsten Gründe für eine ordentliche personenbedingte Kündigung. Es müssen für eine wirksame Kündigung drei Voraussetzungen vorliegen:

1. eine „negative Gesundheitsprognose“, d.h., der Unternehmer muss stichhaltige Gründe für die Annahme vorlegen, dass du in Zukunft weiter erheblich krank sein wirst.

2. Er muss eine „erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen“ nachweisen, d.h. etwa Störungen des Betriebsablaufes oder (erhebliche) Belastungen des Unternehmers durch Lohnfortzahlung.

3. Es muss eine gegenseitige Interessenabwägung vorgenommen werden.

Bei der Gesundheitsprognose gibt es vier verschiedene Konstellationen: Häufige Kurzzeiterkrankungen, dauernde Arbeitsunfähigkeit, langandauernde Krankheit ohne absehbares Ende und dauerhaft geminderte Arbeitsfähigkeit auch nach Wiederaufnahme der Arbeit. Für den ersten Fall (häufige Kurzzeiterkrankungen) gilt für die Gerichte eine Faustregel, nach der über einen Zeitraum von drei Jahren die Arbeiterin im Schnitt mehr als sechs Wochen im Jahr krank war. Für einen Widerspruch musst du medizinisch nachweisen, dass du kein chronisches Grundleiden hast.

Umgekehrt  besteht eine Fürsorge- und Aufsichtspflicht des Unternehmens. Das betrifft neben physischer Arbeitssicherheit auch psychische Belastungen und das Arbeitsklima. Bei Krankschreibungen wegen psychischer Belastungen könnt ihr den Arzt auf die Arbeitssituation hinweisen. Mitunter kann er auf dieser Grundlage eine Empfehlung schreiben, den Arbeitsvertrag zu kündigen. So kann eine Sperre durch das Arbeitsamt bei Eigenkündigung vermieden werden.

Arbeitsunfall
Der Arbeitsunfall ist ein Unfall, der während der Arbeitszeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeit passiert. Er muss bei einer „konkreten Verrichtung“ passiert sein und einen inneren Zusammenhang mit der vereinbarten Arbeitsleistung haben. Soll heißen, wenn du während deiner Arbeitszeit im Labor Schnaps brennst und der sich entzündet, ist das kein Arbeitsunfall.

Sozialversicherungsträger im Falle eines Arbeitsunfalles ist die Berufsgenossenschaft, die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung des Unternehmers.

Unfälle auf der Arbeit sollten umgehend dem Unternehmen angezeigt werden. Auch bei kleineren Verletzungen – falls Folgekrankheiten auftreten sollten, lässt es sich sonst im Nachhinein nicht mehr feststellen.

In halblegalen Jobs kommt es öfter vor, dass Unternehmer verletzte Arbeiter einfach zum Krankenhaus fahren lassen. Wenn dem keine aufenthaltsrechtlichen Probleme o.ä. entgegenstehen, immer vermeiden! Der Unternehmer ist damit aus allem raus und du kannst spätere Ansprüche – etwa Schadensersatz, (Berufsunfähigkeits-) Rentenansprüche etc. – nicht mehr geltend machen.