Basics – Das sollten alle wissen

Das Ziel des Jobcenters – Kosten senken um jeden Preis
Damit du eine gute Strategie entwickeln kannst, musst du wissen wie das Jobcenter tickt. Egal, was die Politik in ihren Reden verkündet, das Jobcenter hat ein zentrales Ziel: Die Kosten zu senken. Ob dies geschieht, weil du einen Job annimmst, weil du sanktioniert wirst oder weil du aus Angst erst gar keinen Antrag stellst, ist dem Amt egal. Hauptsache, du kostest den Staat weniger.

Kommunikation mit dem Amt – Nur per Fax oder persönlich
Wir  empfehlen per Fax mit dem Jobcenter zu kommunizieren. Dabei ist es wichtig, dass die Sendebestätigung auf der Kopie des Briefes ist.  Eine Sendebestätigung auf der das Fax nicht abgedruckt ist, ist nutzlos. Die Faxnummer des Jobcenters Wilhelmsburg findest du hier.
Alternativ kannst du persönlich zum Jobcenter gehen. Lass dir das Ergebnis des Gesprächs schriftlich aushändigen (Rechtsgrundlage: §33 SGB X).
Alle  anderen Formen (E-Mail, Telefon, Brief,  Einschreiben mit oder ohne Rückschein) sind nicht gerichtsfest. Das heißt du hast keinen Nachweis, wenn das Jobcenter behauptet, dass sie von nichts wissen. 

Kopien und Bestätigungen – Ohne bist du verloren
Mach dir Kopien aller Unterlagen, die du beim Jobcenter abgibst und lass dir die Abgabe mit einem Stempel auf der Kopie bestätigen. Lass dir mündliche Auskünfte immer schriftlich geben. Das gilt besonders für Ablehnungen, damit du widersprechen kannst (Rechtsgrundlage: §33 SGB X).

Fehlerhafte Bescheide – Der Fehler liegt im System
Schätzungsweise die Hälfte aller Bescheide sind fehlerhaft. In fast allen Fällen zum Nachteil der Erwerbslosen. Es liegt also nicht an der Schusseligkeit des Jobcenters. Vielmehr sollen auch auf diesem Weg Kosten gespart werden – zu deinem Nachteil. Komm vorbei und wir prüfen zusammen deinen Bescheid, legen Widerspruch ein oder protestieren gemeinsam beim Jobcenter.

Beistand – Niemand muss allein zum Amt
Zu Terminen beim Jobcenter kannst du einen sogenannten Beistand mitnehmen. Die Anwesenheit einer oder mehrerer Personen als Begleitung wirkt manchmal Wunder (Rechtsgrundlage: §13 SGB X).

Persönliche Daten – Das geht das Jobcenter nichts an
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sind für die Bearbeitung deiner Anträge nicht notwendig und sollten daher nicht angegeben werden. Du kannst sie auch nachträglich löschen lassen (Rechtsgrundlage: Art 17 Abs. 1 DGVO | Musterbrief).