NORDELBE Grundstücksgesellschaft mbH Wohldorfer Str. 1 22081 Hamburg Rückzahlungsaufforderung der sogenannten „Vertragsausfertigungsgebühr“ Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere Sie auf, die Kostenpauschale für den Mietvertragsabschluss im Wert von XXX Euro, die sie am 01.01.2015 (Rechnung Nr. XXX/XX) von mir erhoben haben, zurückzuzahlen. Das Erheben einer Vertragsausfertigungsgebühr ist rechtswidrig. Für die Begründung beziehe ich mich auf folgende Urteile: - AG Hamburg-Altona, Urteil vom 18.03.2009, 318 a C 377/08 - AG Hamburg-Altona, Urteil vom 11.07.2006, 316 C 120/06 - AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 27.05.2004, 711 C 36/04 - AG Hamburg, Urteil vom 09.11.1999, 23a C2 86/99 „Die Ausfertigung eines Vertrages wird grundsätzlich von der Vermieterseite vorgenommen. Dieses liegt auch in deren Interesse, da es die Möglichkeit bietet, den Mietvertrag innerhalb des gesetzlich Zulässigen auszuformen. Die Kehrseite dieses Rechtes ist dann aber auch die Pflicht etwaige daraus entstehende Kosten hierfür - wie im Geschäftsverkehr üblich - zu übernehmen. Die erhobene Vertragsausfertigungsgebühr ist hier vielmehr als eine versteckte Courtage anzusehen. Weder der Eigentümer noch der Verwalter haben aber einen Anspruch auf ein Entgelt für die Vermittlung der Wohnung. Dieses ergibt sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermittG.“ (AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 27.05.2004, 711 C 36/04) Die Zahlung ist ohne Rechtsgrundlage erfolgt und es ergibt sich ein Anspruch auf Rückzahlung nach §812 Abs. 1 BGB. Bitte überweisen Sie binnen 14 Tagen XXX Euro auf folgendes Konto: Geldinstitut: XY Spaßbank IBAN: DE66666666666 Kontoinhaber: Anna Mustermensch Mit freundlichen Grüßen, Anna Mustermensch (Unterschrift)