NORDELBE Grundstücksgesellschaft mbH Wohldorfer Str. 1 22081 Hamburg Befristung Untermietgenehmigung Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass die Befristung der Erlaubnis für eine Untervermietung nicht zulässig ist nach § 553 BGB (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 10.06.1993 – Az 334 S 24/93). Mit Ihrem Schreiben vom 01.01.2015 haben Sie mir die Untervermietung an Herrn/Frau Mustermensch erteilt. Eine nachteilige Vereinbarung – in diesem Falle eine Befristung - ist nach § 553 Abs. 3 BGB unwirksam. Mit freundlichen Grüßen, Anna Mustermensch (Unterschrift)